So wird eine Aktiengesellschaft gesteuert

Viele Menschen glauben, der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat das alleinige sagen und kann Entscheidungen somit alleine treffen. Dies ist jedoch so nicht richtig. Auch wenn dem Vorstand großer Aktiengesellschaften tausende von Mitarbeitern unterstellt sind, werden die Entscheidungen letztlich einmal jährlich auf der Hauptversammlung von den Aktionären – also Ihnen – getroffen. Dabei ist es natürlich so, dass die Besitzer der meisten Aktien auch das meiste Sagen haben.

Selbst wenn Sie als Privatanleger 1.000 Aktien eines Unternehmens besitzen, wird der Vorstand in der Hauptversammlung Ihre Änderungswünsche kaum ernst nehmen, wenn die Aktiengesellschaft insgesamt 10 Millionen Aktien im Umlauf hat. Jede Aktie hat ein Stimmrecht, somit stehen Ihre 1.000 Stimmen insgesamt 9.999.000 anderen Stimmen gegenüber. Wenn jemand hingegen mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Aktien besitzt, hat dieser auch bei allen Entscheidungen die Mehrheit.

Stimmrechte entscheiden über die Führung

Den größten Anteil an Stimmrechten und somit das größte Entscheidungsspektrum, haben jedoch Banken und Fondsgesellschaften. Diese können aufgrund ihrer Kapitalstärke so viele Aktien eines Unternehmens kaufen, wie dies so gut wie keinem Privatanleger möglich wäre.

Die Organe einer Aktiengesellschaft bestehen aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung und den Aktionären.

Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft nach außen und leitet die Geschäfte und ruft die Hauptversammlung ein. Die Vorstandsmitglieder werden für höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn auch ab. Er hat zudem eine Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand und vertritt die Aktiengesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

Die Hauptversammlung als wichtigstes Organ

Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Aktiengesellschaft. Hier Versammeln sich die Teilhaber einer AG. Entsprechend der Menge an stimmberechtigten Aktien hat jeder Aktionär die Berechtigung seine Stimme(n) abzugeben. Wenn Sie als Aktionär dieses Stimmrecht nicht wahrnehmen können weil Sie z.B. nicht die Hauptversammlung besuchen möchten oder können, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme über Ihre depotführende Bank abzugeben.

Die Hauptversammlung hat zum einen die Funktion den Aufsichtsrat zu bestellen, der wiederum den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus wird in der Hauptversammlung bestimmt, wie der Gewinn verwendet wird. Dazu gehört unter anderem die Frage ob und in welcher Höhe eine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt wird. Allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit bestimmt.

Wichtige Entscheidungen benötigen eine qualifizierte Mehrheit

Für Entscheidungen, die das Unternehmen tiefgreifend verändern, muss eine 75-prozentige Mehrheit an Stimmen vorliegen. Zu solchen Entscheidungen gehört z.B. die Genehmigung nach einer Kapitalerhöhung bzw.Kapitalherabsetzung oder die Übernahme durch ein anderes Unternehmen.

Jeder Aktionär hat das Recht an der jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen. Amüsant: Es gibt sogar einige Privatanleger, die besonders viele Aktien von verschiedenen Unternehmen besitzen, um deren Hauptversammlungen zu besuchen, und sich dann über das Buffet und die Freigetränke zu stürzen.

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