Was sind Aktien überhaupt?

Bei einer Aktie handelt es sich um ein Wertpapier, welches einen Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) darstellt. Der Besitz einer Aktie bedeutet also, dass man zu einem bestimmten Prozentsatz Miteigentümer an dem jeweiligen Unternehmen ist. Sind also z.B. eine Millionen Aktien einer Aktiengesellschaft im Umlauf und Sie besitzen eine Aktie davon, gehört Ihnen somit ein Millionstel des Unternehmens.

Mit einer Aktie sind Sie prozentual am Unternehmensgewinn beteiligt sowie – sofern von der Aktiengesellschaft ausgeschüttet – an der Dividende, welche einmal im Jahr ausgezahlt wird. Somit partizipieren Sie als Aktienbesitzer nicht nur an möglichen Kurssteigerungen, sondern auch an der Ausschüttung einer Dividende (jener Teil des Unternehmensgewinns, den die Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet).

Der Wert Ihrer Aktien ist Teil des Eigenkapitals des Unternehmens. Somit sind Sie Miteigentümer des Unternehmens und kein Gläubiger wie es im Verhältnis Kreditgeber und Kreditnehmer der Fall wäre. Je mehr Aktien Sie besitzen, desto größer ist Ihr Anteil am Unternehmen.

Aktien und Börse: Das Wichtigste

In den Nachrichten, in der Zeitung und in allerlei Munde – Neuigkeiten, Kurse und Informationen rund um Aktien begleiten uns Tag für Tag. Doch wobei handelt es sich eigentlich um eine Aktie? Hier erfahren Sie mehr.

Rund 8,2 Millionen Deutsche sind derzeit im Besitz von Aktien (direkt und indirekt über Fonds). Dies hört sich zunächst nach einer stolzen Zahl an, ist jedoch im weltweiten Vergleich eher ein Schlusslicht. Somit wird in Deutschland immer noch ein Großteil des Ersparten auf konservativen Sparbüchern mit einer nur sehr geringen Verzinsung geparkt. Dies ist sehr schade, da durch den Kauf von Aktien wesentlich attraktivere Renditen zu erzielen sind.

Eine Aktiengesellschaft entsteht neu

Bei der Gründung eines Unternehmens müssen sich die Gesellschafter für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Dazu gehört unter anderem die OHG, KG, GbR, GmbH oder eben die Aktiengesellschaft (AG). Bei der GmbH und der AG handelt es sich um so genannte Kapitalgesellschaften. Diese Unternehmensformen haben gemeinsam, dass die Haftung der Gesellschaften beschränkt ist.

Das bedeutet, im Falle einer Insolvenz würde z.B. ein Einzelunternehmer sowohl mit seinem privaten Vermögen als auch mit seinem Geschäftsvermögen haften. Bei einer GmbH oder AG haftet jedoch nur die Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Für die Gründung benötigt eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital als Kapitaleinlage, welches auf einem Bankkonto liegt.

Eine Aktiengesellschaft hingegen benötigt mindestens 50.000 Euro Grundkapital zur Gründung. Dieses wird nicht wie bei der GmbH auf einem Konto geparkt, sondern in Aktien aufgeteilt. Mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft haben die Gesellschafter es wesentlich einfacher, Kapital zu beschaffen, welches zur Produktion bzw. zur Erstellung von Produkten und Dienstleistungen (sprich dem Betriebszweck) benötigt wird.

Ein weit verbreiteter Irrtum in diesem Zusammenhang ist, dass jede AG zwangsläufig auch an der Börse notiert ist. Dies ist nicht der Fall. Der größte Teil der deutschen Aktiengesellschaften ist nicht börsennotiert. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es viele Gesellschafter innerhalb der Familie gibt, oder wenn gezielt nur ein Kreis von wenigen Aktionären angeworben wird. Somit ist nur der kleinste Teil der Aktiengesellschaften tatsächlich börsennotiert. Nur bei letzteren haben Sie somit auch die Möglichkeit Aktien über die Börse zu kaufen.

Ein Unternehmen geht an die Börse (IPO)

Wenn sich ein Unternehmen dazu entscheidet einen Börsengang zu vollziehen, spricht man vom so genannten “IPO” (Initial Public Offering). Die Gründe dafür liegen in der Regel in der Kapitalbeschaffung. Somit wird für die Finanzierung des weiteren Wachstums des Unternehmens Kapital benötigt, welches durch den Verkauf von Anteilen (Aktien) eingesammelt werden soll. Im
Zusammenhang mit der Börse wird häufig davon gesprochen, dass Angebot und Nachfrage zusammentreffen.

In erster Konsequenz bedeutet dies, dass Firmengründer ihre Aktien anbieten, um durch den Verkauf dergleichen an Investoren (Sie) Geld einzusammeln, welches für die Weiterentwicklung des Unternehmens benötigt wird. Ein solcher IPO dauert durchschnittlich 1 Jahr. Innerhalb dieser Zeit wird unter anderem geprüft, ob ein Unternehmen überhaupt reif für die Börse ist.

Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von neuen Aktien

Ebenso wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft Aktien ausgegeben werden, kann auch eine bestehende AG neue Aktien ausgeben. Hierbei spricht man von einer Aktienemission. Dies geschieht insbesondere durch die Ausgabe von so genannten jungen Aktien. Der Hauptgrund für die Ausgabe von jungen Aktien liegt vor allem dann vor, wenn das Unternehmen zusätzliches Kapital benötigt.

Um eine Kapitalerhöhung zu ermöglichen, müssen 75 Prozent der Aktionäre auf der Hauptversammlung zustimmen. Junge Aktien werden meist unter dem aktuellen Kurs verkauft, um möglichst schnell viele Käufer zu finden. Zudem werden sie zuerst den Altaktionären offeriert, da diese durch den Aktienbesitz erworbenen Bezugsrechte ein Vorkaufsrecht besitzen.

Der Hintergrund ist, dass Altaktionäre keinen Nachteil durch die Ausgabe von neuen Aktien haben sollen, denn durch junge Aktien steigt die Anzahl aller Aktien, sodass der einzelne Altaktionär einen kleineren Teil am Unternehmen hält. Wenn ein Altaktionär also beispielsweise fünf Prozent der Aktien eines Unternehmens besitzt, beträgt das Bezugsrecht an jungen Aktien ebenfalls 5 Prozent.

Wenn er sich also dazu entscheidet die jungen Aktien zu kaufen, bleibt sein Gesamtanteil am Unternehmen gleich. Wenn der Altaktionär sein Bezugsrecht nicht ausübt, kann er dieses auch an Dritte über die Börse verkaufen. Im Börsenverkehr werden junge Aktien so lange gesondert notiert, bis diese im Hinblick auf die Dividendenzahlung und sonstige Ausstattungsmerkmale den alten Aktien gleichgestellt sind.

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